Verwaltung von Sonder- bzw. Mieteigentum

Ob Immobilien - Großbesitzer oder Family Offices


Im Bereich des Sondereigentums einer WEG ist meistens keine gesonderte Verwaltung nötig, weil die Eigentümer die Räume selbst bewohnen und sich darum kümmern. Es gibt aber auch andere Situationen. Beispielsweise, wenn die Wohnung als reine Kapitalanlage erworben und vom Eigentümer vermietet wird. Dann muss natürlich auf andere Weise eine gute und kontinuierliche Betreuung der Einheit gewährleistet werden; sinnvollerweise mit einer externen Verwaltung wie beim Gemeinschaftseigentum.


Von Immobilien-Großbesitzern und Family Offices werden wir regelmäßig mit der Mietverwaltung ganzer Häuser und Wohnquartiere beauftragt. Da die Verwaltung dann komplett aus einer Hand kommt, kann der Eigentümer von einer durchgängig hohen Qualität und einem Ansprechpartner für alle Fragen rund um seine Immobilie profitieren. Im Rahmen unserer Möglichkeiten kümmern wir uns um optimierte Betriebs- und Unterhaltskosten, alle relevanten kaufmännischen Aufgaben und einen einwandfreien, gut vermietbaren Zustand der Wohnung.

Unsere Leistungen umfassen zum Beispiel

  • Erstellung/ Abschluss der Mietverträge
  • Überwachung des pünktlichen Zahlungseingangs
  • Führung des Schriftwechsels mit Mietern und Eigentümern
  • Berechnung von Kostenmieten
  • Vertretung der Eigentümer gegenüber Behörden, Versicherungen u. Ä.
  • Abwicklung von Mieterhöhungen
  • Unterstützung bei mietrechtlichen und wohnungswirtschaftlichen Fragen
  • Technische Objektbetreuung
  • Disposition von Rücklagenkonten
  • Abwicklung von Wartungs-/Reparaturarbeiten
  • Kontinuierliche Information der Eigentümern
  • Reporting
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnungen
  • kundenbewertungen


    Firmensitz  I  Anschrift


    Hausverwaltung Altmann GmbH

    Am Büchel 1

    86551 Aichach


    Tel.: +49 (0) 8251 20466-0

    Fax: +49 (0) 8251 20466-19


    E-Mail: info@hv-service.com

    Büroöffnungszeiten


    Montag  I  Donnerstag  I  Freitag

    jeweils von 09:00 - 13:00 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung


    Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf Ihres Anliegens zusichern zu können, empfehlen wir Ihnen sich einen Termin geben zu lassen.

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